Liebe Forumsmitglieder,
ich sehe schon, hier werde ich dauerhaft richtig sein! Ich komme da seit Wochen mit etwas nicht weiter:
Eine Nachbarin hütet gelegentlich stundenweise meine demente Mutter (PS 3) für ca. 100-150.-/Monat. Ich würde diese Kosten gern als "stundenweise Verhinderungspflege" bei der PV geltend machen (1550.-/a). Allerdings will mir die Gute keine Quittungen unterschreiben, weil sie Angst hat, damit in eine höhere Steuerklasse zu kommen. Sie ist Rentnerin und arbeitet anderweitig 30 Stunden/Woche, mehr dürfe sie nicht, weil damit dann auch das Pflegegeld ihres Mannes (der hat PS 1) gefährdet sei.
Hat die Nachbarin damit recht, oder greift hier ein Freibetrag wg. Ehrenamt/Nachbarschaftshilfe/o.ä. ? Es gibt einen Freibetrag von 200.-/Monat für ehrenamtliche Fussballtrainer etc., ist der hier anwendbar? Und die einzige 30-Stunden-Regel, die ich finden kann, bezieht sich auf die Möglichkeit zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige, das betrifft sowieso nicht bereits Verrentete, oder?
Vielen Dank im Voraus,
m