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Werdenfelser Weg statt Fachlichkeit in der Pflege?

  • Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"

    Seit einiger Zeit wird ein Verfahrensweg der Betreuungsgerichte hoch gelobt. Dabei frage ich mich, ob mit diesem Verfahrensweg den Pflegefachkräften nicht ein Großteil ihrer pflegefachlichen Kompetenz genommen wird. Ich frage also: sind wir wirklich auf dem richtigen Weg? Der Werdenfelser Weg ist ein Verfahrensweg im Betreuungsrecht, um freiheitseinschränkende Maßnahmen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

  • Guten Morgen Heike,


    alles Positive wird daran scheitern, dass es nicht genügend Pflegekräfte gibt, bzw. nicht genügend Pflegekräfte eingestellt werden um somit wirklich für jeden Bewohner individuelle Zeit aufbringen zu können um wenigstens halbwegs auf der sicheren Seite für und mit den Bewohnern einer Einrichtung stehen zu können.


    Traurige Grüssle


    Brigitte

    geb20.gifNimm die Dinge an, die Du nicht ändern kannst
    Je tiefer man die Schöpfung erkennt, umso größere Wunder entdeckt man in ihr


    Startseite - So bin ich
    Verheiratet, Mutter von drei erwachsenen Kindern- eine Tochter mit Down-Syndrom. ein Sohn mit schwerer Mehrfachbehinderung Sternenkind seit 9.5.2020

  • Grundsätzlich ist es wichtig zu erkennen, wann die Selbst- oder Eigengefährdung beim Patienten beginnt.
    Erfahrungsgemäß ist das Pflegepersonal näher dran, kann die Lage also viel besser einschätzen als der dazugerufene Richter.
    Ich bin in der glücklichen Situation, in einer Klinik arbeiten zu dürfen, in der sehr viel Wert auf eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Pflegeteam, Ärzten und dem Gericht gelegt wird. Freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgen wirklich erst dann,
    wenn gar nix mehr geht.


    alles Positive wird daran scheitern, dass es nicht genügend Pflegekräfte gibt, bzw. nicht genügend Pflegekräfte eingestellt werden


    Sollte es dennoch zu einer Bettfixierung kommen, gibt es ab demselben Moment eine Sitzwache am Bett des Patienten. Also wird dafür eher mehr Personal benötigt.



    Wie gesagt, ich spreche da jetzt nur mich und meinen Arbeitgeber.




    PS
    Leider habe ich es auch schon anders erleben müssen. Auch meine Mutter wurde während eines psychotischen Schubs, allein aus praktischen Gründen, nach einer Hüft-OP in einer somatischen Klinik mit Bettgurt zur Nacht fixiert. ( Und zwar ohne Sitzwache)
    Wir haben unsere Mama gegen ärztlichen Rat aus dem Krankenhaus geholt. Kaum war sie wieder in vertrauter Umgebung ließ sich ihre Unruhe auch wieder besser händeln.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Brigitte:
    spätestens wenn der Verfahrenspfleger kommt, muss das Pflegepersonal sich Zeit nehmen - egal wie viele im Dienst sind. Also warum nicht vorher? Es gibt Übergaben und Fallbesprechungen. Da muss man die Frage nach Freiheitseinschränkungen nicht extern klären lassen!
    Wenig Personal ist für mich keine Begründung - für absolut nichts! :twisted:


    Hallo claudia:,
    nun ja, aus den psychiatrischen Kliniken kenne ich das auch, dass bei Freiheitseinschränkungen noch genauer geschaut wird. In Pflegeheimen ist das anders.
    Es gibt aber bereits ein Umdenken. Ich bin ja für das Betreuungsgericht AC in Verfahren zur Freiheitseinschränkung tätig. So langsam tut sich was. Allerdings kotzt es mich an, dass immer versucht wird, die Verantwortung abzuschieben, wenn die Entscheidung GEGEN die Freiheitseinschränkung erfolgt: "Das Gericht hat gesagt...." :monster:  
    Viele Grüße
    Heike