Nachricht von "www.kinderpflegenetzwerk.de"
Die Abgrenzung zwischen Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernder Maßnahme konkretisiert das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12.08.2009. Darüber hinaus stellt es klar, dass der Maßnahmezweck entscheidend sei bei der Beurteilung der Zuschussfähigkeit einer weiteren wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Weiterlesen →
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Hallöle ,
wir hatten vor Jahren schon, in einem Jahr den Zuschuss für einen Treppenlifter bekommen, im folgenden Jahr wurde das Badezimmer angepasst und wurde ebenfalls bezuschusst.
Dann mussten wir leider umziehen und haben haben den Betrag für den benötigten Aufzug dazu bekommen.
Ich kenne mehrere Familien, die auch für unterschiedliche behinderungsbedingte Maßnahmen übere mehrere Jahre diesen Zuschuss erhalten haben. Wichtig war nur, nur eine Maßnahme pro Jahr.
Liebe Grüssle
Brigitte
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Dann mussten wir leider umziehen und haben haben den Betrag für den benötigten Aufzug dazu bekommen.
was für ein aufzug? mietwohnung?
Liebe Grüße!
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Hallo Schnipsel,
nöö, Mietwohnung haben wir seinerzeit nicht gefunden mit zwei behinderten Kindern, wovon Eines mit Rollstuhl.
Das ist ein Eigenheim dessen Kosten uns fast ruinieren, ging nicht anders,
Schau mal meine Galerie durch, ein Foto ist auch vom Aufzug mit dabei.
Liebe Grüssle
Brigitte
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Danke Heike für diese Info!
Lg,
Magdalena