Die Krankenkassen werden ab 2010 Zahnprothesen nur noch leihweise abgeben. Laut einem Beschluss des Bundesverbands der Krankenversicherungen vom 01.04.2009 sollen Zahnvollprothesen nicht mehr Eigentum des Versicherten sein.
Ab dem 01.01.2010 werden die Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Standard-Zahnprothesen zur Verfügung stellen. Benötigt ein Versicherter eine Zahnvollprothese, erhält er von seiner Krankenkasse ein Verzeichnis sogenannter „Depot-Anbieter". Diese Depot-Anbieter haben einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse und stellen Standardvollprothesen in den Größen S, M, L und XS, XM und XL und in der Standardfarbe „gebrochenes" Weiß her. - „Gebrochenes Weiß" heißt, dass es sich um ein etwas abgetöntes
Weiß und kein „Reinweiß" handelt.
Der Versicherte kann dann beim Depot-Anbieter aus den verschiedenen Größen eine passende Zahnvollprothese auswählen. Notwendige Anpassungen, wie z. B. Unterfütterungen, damit die Prothese besser passt, nimmt der Depot-Anbieter vor.
Für den Zahnersatz wird dann nur noch eine Zuzahlung von 10 € erforderlich sein.
Das Besondere im neuen Verfahren
[Blockierte Grafik: http://caredirekt.wordpress.com/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif]Die Zahnprothese soll nicht - wie bisher - in den Besitz des Versicherten übergehen. Wie bereits bei den Pflegehilfsmitteln, z. B. Rollstühlen, wird die Prothese dem Versicherten nur leihweise überlassen. Also solange, er sie benötigt. Danach muss sie an die Versicherung, also den Depot-Anbieter zur weiteren bzw. erneuten Nutzung zurück gegeben werden.
Es soll voraussichtlich aber ein Wahlrecht geben: Versicherte können sich auch eine eigene Zahnprothese anfertigen lassen. Allerdings wird die Kasse für diese Zahnvollprothesen nur noch 25 % der Kosten übernehmen.
75 % der Herstellungskosten muss der Versicherte in diesem Fall selbst zahlen. Entscheidet sich ein Versicherter für diese Variante, wird die Prothese speziell für ihn angefertigt und geht in sein persönliches Eigentum über.
Zudem kann er unter verschiedenen Zahnlabors, die mit der Krankenkasse einenVersorgungsvertrag haben, wählen. Er muss sich nicht auf den Depot-Anbieter beschränken.