Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"
Die demenzerkrankte Schwiegermutter stürzte mehrfach. Dem Faß den Boden ausgeschlagen hat, dass sie auch noch auf den Boden uriniert hat. Denn für den Schwiegersohn dieser Frau war das zu viel. Er trat die alte Frau in den Magen. So lange, bis sie starb. Für diese Tat wurde er von einem Gericht zu zwei Jahren auf
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Hallo,
die Meldung gibt leider zu wenig her, dass man sich da eine ordentliche Meinung bilden kann ob die Strafe gerecht ist. Zunächst mal war ich empört, aber bei längeren nachdenken ist wirklich die Frage die im Blog gestellt wurde: wie viele Tritte waren es, war es vielleicht doch affekt und unglückliche Umstände haben dann von einem oder zwei Tritten in der Folge zum Tod geführt? Aber selbst dann sind 2 Jahre schon eine sehr moderate Strafe, denn es ist immer noch mindestens eine Körperverletzung mit Todesfolge.
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Guten Morgen Heike,
ich war auch total erschüttert als ich diese Meldung gelesen habe.
Überforderung bei der Betreuung schwer an Demenz erkrankter Menschen ist eine Sache, sich aber selber sowenig unter Kontrolle zu haben, eine Andere.
Dieser Mann scheint eine sehr schwierige Persönlichkeit zu sein und zwei Jahre kann ich nur akzeptieren, wenn auch sehr schwer, wenn er danach und auch während der Haft,engmaschig kontrolliert Medikamente ein nimmt und in fachlicher Behandlung bleibt.
Was stellt er ohne Behandlung an wenn er wieder wütend wird? Sein vernichtendes Verhalten wird immer wieder hoch kommen, wenn ihm Menschen zu wieder sind. Kann mir auch nicht vorstellen, dass er noch nie aufgefallen ist damit.
Zu dem Urteil des Richters würde ich gerne die Begründung lesen, aber auch hinter einem Richter steht eine Lebensgeschichte die ihn geprägt hat und mit dieser Lebensgeschichte geht er, auch wenn er neutral sein müsste, jeden Tag zur Arbeit.
Ob das Opfer nun dement war oder gesund, es ist vorsätzlicher Todschlag in meinen Augen.
Traurige Grüssle
Brigitte
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Hallo zusammen,
ist wirklich ein interessantes und trauriges Thema. Und man weiß nicht was da über Monate oder vielleicht Jahre schon voraus gegangen ist. Ich denke da kann man nicht wirklich ein Urteil fällen. Vielleicht fiel die Strafe daher so aus.
@ Brigitte, die Strafe ist auf Bewährung. Er geht daher nicht in Haft.
Liebe Grüße Ines
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Hallo,
es ist zu hoffen, dass die Bewährungsauflagen so sind, dass dem Täter auch wirklich geholfen wird, denn ich glaube, dass auch er unter der Situation schwer zu leiden hat.
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Ach Du liebe Güte,
sogar nur auf Bewährung. Kaum zu glauben.
Klar sind zu wenig Hintergrundfakten, zumindest öffentlich, bekannt. Trotzdem erscheint mir dieses Urteil nicht angemessen.
Da wurde während eines Wutanfalls ein Mensch tot getreten und es kann einfach nicht sein, dass dieser Mann auch noch geschützt werden soll für sein Handeln.
Hier geht es nicht um einen Tyrannenmord.
Traurige Grüssle
Brigitte
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Hallo,
nicht viel mehr, aber ein wenig steht in folgendem Artikel:
Bewährung: Pflegebedürftige Schwiegermutter totgetretenArme Familie, Ehefrau und drei Kinder!
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Hallo,
erst einmal danke, @Bombadil: für den Link zum Beitrag. Da ich das bei uns in der Tageszeitung gelesen hatte, war es nur eine Mini-Meldung. Und genau das - dieses Kleine der Meldung - hat mich aufgeregt. Kurz vorher hatten wir einen riesigen Artikel in der Tageszeitung über die tierquälerische Haltung von Pferden. (Finde ich natürlich auch scheiße!)Ich finde die Strafe auch im Hinblick darauf zu gering, da das Schuldeingeständis ja keine Einsicht gewesen zu sein scheint, sondern das Kalkül auf eine geringe Strafe.
Darüber hinaus kann ich nicht verstehen, dass die Frau nicht in ein Heim sollte, wenn es - wie es in der Zeitung steht - schon vorher ähnliche Vorfälle gab.Ich finde, es gibt keine Umstände, die ein solches Verhalten entschuldigen. Ich glaube auch nicht, dass es nur drei Tritte waren, wie von dem Mann angegeben.
Viele Grüße
Heike