Nu isser gelöscht.
Beiträge von Heike
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Brigitte - Danke!
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Dieser Beitrag ist Werbung (die ich gelöscht habe) und keine ernstgemeinte Fragestellung.
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Sonderregelungen wegen Pandemie verlängert bis 31.12.2021
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Zwar hat sich die pandemische Lage etwas beruhigt, aber es ist noch nicht vorbei. Deshalb hat sich der Gesetzgeber entschieden, die ursprünglich bis zum 30.09.2021 geltenden Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Was das für Sie heißt, erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.
Beratungsbesuch kann digital erfolgen
Bezieher von Pflegegeld sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Normalerweise müssen die Beratungsbesuche im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen. Wegen der Pandemie dürfen die Besuche bis zum 31.12.2021 auch digital, das heißt, telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Dies soll aber nur auf Wunsch des Versicherten erfolgen.
Diese Regelung dient dem Infektionsschutz. Denn der Pflegebedürftige und die Pflegepersonen haben so die Möglichkeit, Kontakte weiterhin auf das Notwendigste zu beschränken.Begutachtung des Pflegegrades
Die Begutachtung im Rahmen eines Antrages auf Anerkennung oder Erhöhung eines Pflegegrades erfolgt normalerweise im Rahmen eines persönlichen Hausbesuches einer Gutachter:in des Medizinischen Dienstes.
Bis zum 31.12.2021 können die Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit digital erfolgen. Das heißt, die Begutachtung erfolgt dann nach Aktenlage und telefonsicher Befragung der Verischerten und Pflegeperson. Ob die Begutachtung persönlich oder telefonisch durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Gutachter:in.Fristverlängerung beim Entlastungsbetrag
Die nicht genutzten und damit angesparten Beträge für Entlastungsleistungen aus den Jahren 2019 und 2020 können von Pflegebedürftigen aller Pflegegrade aufgrund einer Fristverlängerung noch bis zum 31.12.2021 genutzt werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 € monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelungen einsetzen. Damit soll ihnen ermöglicht werden, corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Der monatliche Betrag von bis zu 40 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bleibt bis zum Ende dieses Jahres auf bis zu 60 € monatlich erhöht.
Die Voraussetzungen, wann ein Anspruch worauf besteht, bleiben unverändert.Kurzfristige Arbeitsbefreiung
Der Anspruch auf kurzfristige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Tagen bei plötzlich aufgetretener Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen wurde während der Pandemie auf 20 Tage erhöht. Auch der Zahlungszeitraum des Pflegeunterstützungsgeldes wurde entsprechend auf 20 Tage erhöht. Diese Regelung wurde ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert.
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Der Beitrag Sonderregelungen wegen Pandemie verlängert bis 31.12.2021 erschien zuerst auf Pflegeberatung Aachen.
Quelle: Sonderregelungen wegen Pandemie verlängert bis 31.12.2021 - Pflegeberatung Aachen
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Hallo Gingerbread,
ich denke, da sollte mal jemand vom Sanitätshaus rauskommen und sich das ansehen, um eine Lösung zu finden.
Viele Grüße
Heike
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Hallo Gingerbread,
das ist nicht normal, dass Betreuungskräfte sich so benehmen.
Da Du einen Verdacht auf Veruntreuung hast (ich deute zumindest die Abhebungen so) kannst Du beim Gericht eine Überprüfung der Ausführung der Vollmacht beantragen. Dann muss Dein Bruder durchaus erklären, was mit den unklaren Beträgen passiert ist.
Wenn Du Dich aber parallel als Kontrollbetreuung andienst, wird das Gericht misstrauisch und denkt, es gehe um Familienstreitigkeiten. Eine Kontrollbetreuung kann auch ein Fremder machen. - Kostet aber Geld...
Viele Grüße
Heike
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"Gemeinsam kümmern sich Ärzte und Palliativ-Fachkräfte in zwei westfälischen Kreisen um die bestmögliche Betreuung schwerstkranker Menschen"
Ein interessanter Bericht, wie die Pflege am Lebensende würdig gestaltet werden kann.
„Es beruhigt mich, wenn Du da bist“ | 04/2020 | Gesundheit und Gesellschaft Digital
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Vom Pflegeheim geht's oft schnell ins Krankenhaus. Nicht immer ist allein der Zustand des Heimbewohners für diese Entscheidung maßgeblich.
Dieser Artikel setzt sich damit auseinander, wie unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden können.
Ich finde, lesenswert:
Warum gleich ins Krankenhaus? | 09/2020 | Gesundheit und Gesellschaft Digital
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Hallo Heike,
Deine Seite ist toll geworden.
Aber eine Frage:
Finanzielle Bewertung der Pflege
und
Pflegegrade beantragen
haben den gleichen Text
Ist das so gewollt?
Liebe Grüße
Ute
Ui! Danke. Ist mir nicht aufgefallen und soll nicht so sein!
Werde ich korrigieren.
Danke!
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Vielen Dank für das positive Feedback.
Ich habe die Seite von einer Firma erstellen lassen, die sich aber gut an meine Vorgaben gehalten hat.
Viele Grüße
Heike
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Hallo zusammen,
seit einiger Zeit hat meine Firmenhomepage ein neues Design. Ich hatte schon im letzten Jahr den Auftrag erteilt und eigentlich sollte die neue Seite im Januar online gehen...
Nun ist sie aber fertig und ich bin ganz zufrieden.
Wie findet Ihr die Seite?
carekonzept - Beratung bei Pflegebedürftigkeit und zum Widerspruch
Viele Grüße
Heike
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Danke @Cara! Du hast mir mit Deinem zutreffenden Post sehr viel Arbeit erspart.
An @Altenpflege sende ich als persönliche Ergänzung nur folgendes:
Beste Grüße!
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Hallo,
nein, ist nicht abgesprochen.
Ich bin es auch müde: Nutzungsbedingungen - Elternpflegeforum
Ich lasse den Link drin, da die Sache für Euch interessant sein könnte.
Von einer Mitarbeiterin eines Landeskrankenhauses hätte ich aber tatsächlich bessere Umgangsformen
erwartet.
Beste Grüße
Heike
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Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure guten Wünsche.
Viele Grüße
Heike
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Nach längerer Erkrankung freue ich mich, ab 1. März wieder stufenweise mit der Arbeit anfangen zu können. Erst einmal wenige Stunden und darauf aufbauend mehr. Und wenn alles gut geht, werde ich bald wieder “voll” arbeiten können. Ich freue mich auf zunehmend mehr Normalität.
Quelle: Es geht wieder los! › Informationen für pflegende Angehörige
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Bis 31.03.2021 telefonische Begutachtungen möglich
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Nun steht es fest: Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste kann bis zum 31.03.2021 auch ohne Hausbesuch beim Versicherten durchgeführt werden.
Voraussetzung für die telefonische Begutachtung oder Begutachtung nach Aktenlage ist ab dem 01.10.2020 allerdings, dass der Medizinische Dienst ein zu hohes Ansteckungsrisiko beim Pflegebedürftigen oder dem Gutachter mit dem Coronavirus sieht.
Das heißt aber auch, dass wenn Sie oder Ihr Hausarzt ein zu hohes Ansteckungsrisiko sehen, Sie dies dem medizinischen Dienst mitteilen müssen.
Ein besonderes Risiko, sich mit COVID-19 zu infizieren, liegt laut Robert-Koch-Insitut (RKI) vor allem bei Personen vor, die an z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen leiden, oder bei denen Faktoren wie Adipositas (Fettleibigkeit) und Rauchen zutreffen.Auch für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem etwa wegen einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z. B. Cortison, besteht ein höheres Risiko.
Zudem geht das RKI davon aus, dass ab dem 50. Lebensjahr das Risiko eines schweren Verlaufs mit dem Alter steigt.
Tipp: Weitere Infos erhalten Sie bspw. bei der Techniker Krankenkasse.
Der Beitrag Bis 31.03.2021 telefonische Begutachtungen möglich erschien zuerst auf Pflegeberatung Aachen.
Quelle: Bis 31.03.2021 telefonische Begutachtungen möglich - Pflegeberatung Aachen
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Ist natürlich ausgefallen. Wir sind hier mit einem Inzident von aktuell 86 Risikogebiet....
Viele Grüße
Heike
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carekonzept pflegeberatung bietet in Kooperation mit der KfD Aachen Brand am Mittwoch, den 14.10.2020 von 15:30 Uhr – 17:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus in der Hochstraße 9 in Brand eine “Fragestunde Patientenverfügung” an. Als Pflegeberaterin und Pflegesachverständige weiß Frau Bohnes sehr genau, worauf es bei diesem für viele schwierigen Thema ankommt. Wenn Sie aufgrund einer schweren […]
Quelle: Einladung zur Fragestunde Patientenverfügung › Informationen für pflegende Angehörige
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Die AOK bietet eine Entscheidungshilfe Pro & Contra Organspende an. In 4 Bereichen können zum Thema unterschiedliche Informationen eingeholt werden: wissenschaftliche Fakten, gesellschaftliche Aspekte, Fallbeispiele und die eigentliche Entscheidungshilfe. Zur Entscheidungshilfe wird in Form von Fragen online aufgeklärt, wie bei Organspenden verfahren wird, welchen “tatsächlichen Nutzen” die unterschiedlichen Organe für den Empfänger haben und was […]
Quelle: Online-Entscheidungshilfe zur Organspende › Informationen für pflegende Angehörige
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da ja die Organisation die Rechte für Pflegeberufe , wie eine Gewerkschaft, vertreten soll.
Hallo Brigitte ,
die Kammer soll NICHT wie eine Gewerkschaft die Rechte von Pflegekräften vertreten. es ist eine AUFSICHTSBEHÖRDE, die die Bedingungen, unter denen Pflegefachkräfte arbeiten, beeinflussen soll.
Die Kammer hat auch eine gesellschaftliche Aufgabe - die sollen dann aber die Pflegekräfte mit ihren Mitgliedsbeiträgen finanzieren.Interessanterweise hat die Pflegekammer nichts von anderen Berufekammern, was für deren Mitglieder Vorteile bedeutet, bspw. Versorgungswerk, übernommen. Nur die Pflichten und Regularien, die den Pflegekräften auferlegt werden sollen....
Du siehst, ich gehöre zu den Kammergegenerinnen.
Lies hierzu gerne mal das:
Kommt die Pflegekammer in NRW? › Informationen für pflegende Angehörige
und das:
Ich bin gegen die Landes- und die Bundespflegekammer › Informationen für pflegende Angehörige
Viele Grüße
Heike