Wir haben für meine Mutter einen Pflegdienst engagiert, der auf seiner Übergabequittung für Haus- und Wohnungstürschlüssel JEGLICHE Haftung bei Verlust etc. ausschließt. Ist das so üblich?
Der genaue Wortlaut: Bei Verlust und eventuell daraus entstehenden Schaden (unberechtigter Zutritt durch Dritte, Diebstahl aus der Wohnung, Sacgschäden) haben die Mitarbeiter und der Träger des Ambulanten Pflegedienstes nicht aufzukommen.
Das heißt für mich, dass noch nicht einmal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anerkannt werden. Für mich grenzwertig!
Danke für Eure Antworten! :)