Immer wieder heißt es, es gehe um Neid, wenn es um die Bezüge unserer lieben Bürgervertreter geht. Jetzt erhöhen sie sich wieder ihre Diäten. Ich bin nicht neidig, denn ich könnte auch für Geld nicht so lügen, wie es in der Politik erforderlich ist.
Ich denke vielmehr, dass das System der Politikerentlohnung nicht "gerecht" ist. Insbesondere die Altersversorgung halte ich für den Hammer.
Nun bezahlen wir ja das Ganze. Deshalb würde mich interessieren, wie Ihr das so seht, mit den Bezügen und all den zusätzlichen Zahlungen, die uns Normalbürgern ja auch jeden Überblick rauben.
Ich wäre für eine leistungsbezogene Bezahlung. Und zwar als ein Gehalt. Dann sollten die Politiker die gleichen Abgabepflichten haben wie wir auch. Außerdem finde ich, dass Volksvertreter grundsätzlich in die gesetzlichen Kassen (Rente, Krankenversicherung) einzahlen müssten.
Wer soll denn noch solidarisch sein, wenn es die Volksvertreter nicht sind?
Damit Ihr Euch ein Bild machen könnt, habe ich mal aufgeführt, wie die Einnahmen von Abgeordneten derzeit aussehen:
Das zu versteuernde "Gehalt"
seit Anfang 2008 pro Monat 7339 Euro im Monat.
Diese Summe ist zu versteuern.
Erhöhung Anfang 2009 um 329 Euro auf 7668 Euro.
Jetzt soll nochmals erhöht werden: Dann läge die Entschädigung ab 2009 bei 7946 Euro, ab 2010 bei 8159 Euro.
Kostenpauschale - steuerfrei für Aufwendungen
Zusätzlich zu den Diäten wird den Abgeordneten pro Monat ohne Nachweis von Einzelkosten eine steuerfreie Pauschale von 3782 Euro gezahlt.
Mit ihr sollen sämtliche Kosten abgedeckt werden, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Mandats entstehen - z. B. die Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis.
Mitarbeiter
Für die Bezahlung von Mitarbeitern stehen den Abgeordneten monatlich bis zu 13.660 Euro zur Verfügung.
Dieses Geld erhalten die Abgeordneten nicht selbst, das Gehalt wird direkt von der Bundestagsverwaltung gezahlt.
Abgeordnete dürfen keine Verwandten einstellen. Für sich und ihre Mitarbeiter haben sie zusätzlich Anspruch auf ein 54 Quadratmeter großes Büro in Berlin. Auch eine Grundausstattung an Einrichtung und technischen Geräten stellt der Bundestag.
Reisekosten für Dienstreisen
trägt der Bundestag - also wir.
Nicht ersetzt werden die Kosten für Fahrten im Wahlkreis. Im Dienst dürfen Abgeordnete die Deutsche Bahn kostenlos nutzen. Inlandsflüge werden gegen Nachweis erstattet. In Berlin können Abgeordnete die Fahrbereitschaft des Bundestags für dienstliche Zwecke nutzen.
Altersversorgung - pro Jahr 2,5 % der Diäten
Seit 2008 erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Parlament für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine Altersentschädigung in Höhe von 2,5 % der monatlichen Diäten (= ca. 204 Euro pro Monat).
Maximal können Abgeordnete eine Altersversorgung von 67, 5 Prozent ihres "Gehalts" als Ruhegeld erhalten (= ca. 5507 Euro / Monat). Dafür müssen sie allerdings 27 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestags sein.
(Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, was unsereins wie lange verdienen muss, um eine solche Rente zu erhalten...)
Einen Beitrag für diese Altersversorgung müssen die Abgeordneten nicht zahlen.
Die Altersbezüge der Abgeordneten sind voll steuerpflichtig.
Die Rente
Abgeordnete gehen auch mit 67 in Rente. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für Parlamentarier mit langjähriger Mitgliedschaft im Bundestag. Diese können früher in Ruhestand gehen - bei 18 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament bereits ab 57. Lebensjahr (wohlgemerkt ohne Kürzung der Pension!).
Krankenversicherung
Bundestagsabgeordnete können wählen, ob sie gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichert sein wollen.
Bei einer gesetzlichen Kasse übernimmt der Bundestag wie ein normaler Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Bei privat versicherten Abgeordneten gilt die so genannten Beihilfe wie sie bei Beamten üblich ist.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen,
Heike