Heute möchte ich das Zitat der Woche für eine Klarstellung nutzen. Ich zitiere einen Pflegestützpunkt aus seiner Ankündigung in einer Tageszeitung zu seinem Vortrag bezüglich der Pflegegrade: (….) welche Vergünstigungen es bei einem Pflegegrad gibt. (…) Zur Klarstellung sei gesagt: wer einen Pflegegrad erhält, hat einen RECHTSANSPRUCH auf, dem jeweiligen Pflegegrad entsprechende Leistungen seiner Pflegekasse. […]
Zitat der Woche: Klarstellung Pflegegrad und „Vergünstigung“
- Heike
- Geschlossen
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Na dann ist das ja auch geklärt?
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Na dann ist das ja auch geklärt?
Ich finde es schon wichtig, das man weiß, dass ein Rechtsanspruch besteht. "Vergünstigung" hört sich so nach "Gnade" an....
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Heike
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Heike
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