Ein Elektrorollstuhl kann für Menschen mit Behinderung eine tolle Hilfe sein, um slebstständig am sozialen Leben teilzunehmen. Allerdings verlangen manche Krankenkassen vor der Leistungsgewährung von ihren Versicherten eine Fahrtauglichkeitsprüfung, die sie beim TÜV absolvieren müssen. Besteht der Versicherte diese Prüfung nicht, erhält er auch keinen Elektrorollstuhl. Denn Elektrorollstühle sind genau genommen Kraftfahrzeuge. Der Bundesverband für […]
Quelle: Elektrorollstuhl und Fahrtauglichkeitsnachweis › Informationen für pflegende Angehörige