Wenn es um die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid der Pflegekasse (oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie einer Behörde) geht, gibt es viele Irrtümer. Der wohl verbreitetste Irrtum: die Widerspruchsfrist sei 4 Wochen. Das ist falsch! Zudem ist eine solche Auskunft zum Nachteil des Widerspruchberechtigten! Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beträgt immer 1 Monat. […]
Quelle: Schon gewusst? Was Sie zur Widerspruchsfrist wissen müssen › Informationen für pflegende Angehörige