Am 31.12.2018 verfällt Ihr in diesem Jahr ungenutzter Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das heißt, Sie verlieren bis zu 2.418 € Ansprüche, die Ihnen von der Pflegekasse auf Antrag erstattet werden. Selbstverständlich müssen Ihnen die Aufwendungen entstanden sein und Sie müssen sie, z. B. anhand von Quittungen und / oder Rechnungen nachweisen. Wenn Ihre bei […]
Quelle: Verhinderungspflege jetzt nutzen! › Informationen für pflegende Angehörige