Versicherte, die mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sind, haben Anspruch auf die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln, wie dem Hausnotruf. Ein Hausnotruf oder Notrufsystem wird an den Telefonanschluss angeschlossen. In der Wohnung wird ein Empfangsgerät installiert und der Pflegebedürftiger erhält einen tragbaren Notrufsender. Der Notrufsender kann wahlweise an einer Kette oder am Handgelenk getragen werden. Im Notfall, […]
Quelle: Das zahlt die Kassse zum Hausnotruf › Informationen für pflegende Angehörige