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Schon gewusst? So nutzen Sie die 40/60 Regelung beim Entlastungsbetrag

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl schon seit längerem in Kraft, kennt kaum jemand die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich über die 40/60-Regelung zu erweitern. Nicht selten reichen gerade bei Demenzerkrankten die 125 € entlastungsbetrag monatlich nicht für die notwendigen Leistungen aus. Viele Pflegebedürftige zahlen die Differenz dann von ihrem Pflegegeld. Dabei kann der Entlastungsbetrag ganz […]

    Quelle: Schon gewusst? So nutzen Sie die 40/60 Regelung beim Entlastungsbetrag › Informationen für pflegende Angehörige

  • Danke Heike :red_heart:


    Welcher "normale" Mensch kennt sich mit solchen Berechnungsmethoden aus???

    Ist doch die Pflege schon schwer genug, so müssen sich die Pflegenden auch noch sehr, sehr gut im bürokratischen Dreikampf auskennen.

    Ist doch wirklich eine Schande!

    Aber so bleibt wenigstens genug im Töpfchen der Kassen!

    Obwohl ich ja nicht selbst betroffen bin (oder vielleicht irgendwann meine Tochter doch?), rege ich mich über diese Regelungen auf.


    Deshalb immer wieder: Danke liebe Heike!!!

    Deine Adresse habe ich meinen Unterlagen für den Fall der Fälle beigefügt und sollte mir etwas passieren, weiß meine Tochter auf jeden Fall, wo sie Rat und Hilfe findet.


    Liebe Grüße

    Ute

  • Hallo alle Zusammen,


    wenn damit die Umwandlung Sachleistungen in Betreuungsleistungen gemeint sind, ja aus diesem Topf habe ich die Samstagsbetreuung für meinen autistischen Sohn finanziert. Zur Info, ich habe nicht die Sachleistungen genutzt, weil ich meinen Sohn komplett selber pflege. Da wurde mir anteilig das Pflegegeld

    gekürzt. Von 728 Euro wurden mir im Durchschnitt ca. 120 bis 130 Euro gekürzt. Der Entlastungsbetrag lag

    ca. bei 260 Euro im Monat. Vorteil die 125 Euro bleiben unangetastet. War früher nicht so, Erst die ZBL verbrauchen, dann durfte man den anderen Topf beantragen und nutzen. Man muss diesen Topf ein halbes

    Jahr nutzen. Fazit, so hat man mehr Geld im Topf für die Entlastung. 125 Euro sind ja immer eh schnell aufgebraucht.


    Was ich allerdings nicht mehr machen werde, in Vorkasse zu gehen, d.h Geld dem Pflegedienst oder dem

    familienentlastenden Dienst überweisen und die Unterlagen zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen.

    Leider brauch unser Pflegekasse fast zwei Monate bis sie endlich mal erstattet. Und solange bekomme ich

    ja auch kein Pflegegeld. Also beim nächsten Mal mache ich das mit einer Abtretungserklärung. Ich bekomme

    ja trotzdem eine Kopie der Rechnung und vom Leistungsnachweis. Ich habe nämlich keine Lust hinter jeden

    Vorgang hinterherzurennen.


    LG Andrea

    Mutter eines frühkindlichen Autisten und meine Sternenmama 05/31 bis 09/19

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekomme

    ja trotzdem eine Kopie der Rechnung und vom Leistungsnachweis.

    Darauf sollte man bei einer Abtretungserklärung unbedingt bestehen, denn das machen nicht alle (Pflege-)Dienste.

    Viele Grüße

    Heike

  • Ich habe jetzt die Betreuungsleistungen über die Sachleistungen abrechnen lassen, damit wir uns die Rechnungen der Kurzzeitpflege über den Entlastungsbetrag zurückerstatten lassen können.


    Danach werden wir auch eine Abtretungserklärung unterschreiben.


    Leider stellt unser Pflegedienst keine Rechnung für den Klienten aus. Das muß man selbst ausrechnen und mit dem erstatteten Pflegegeld überprüfen. Finde ich sehr intransparent.


    Zum Glück ist unsere Pflegekasse (BKK) sehr kulant. Mit der bin ich äußerst zufrieden.

    • Offizieller Beitrag

    Leider stellt unser Pflegedienst keine Rechnung für den Klienten aus. Das muß man selbst ausrechnen und mit dem erstatteten Pflegegeld überprüfen.

    Der Pflegedienst kann Euch doch eine Rechnungskopie, die er an die Kasse schickt, aushändigen. Das sollte nicht geheim sein, was auf der Rechnung steht. Da würde ich nochmal nachhaken.

    Viele Grüße

    Heike

  • Hallo alle Zusammen,


    die Umwandlung Sachleistungen in Betreuungsleistungen haben ja eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.

    Wenn ich so etwas nochmals beantrage, wie schaut es denn aus, wenn ich z.B einen Monat diese Leistungen

    mal nicht abrechne oder abrechnen lasse weil keine Betreuung stattgefunden hat. Soll ich dann Leermeldung geben, damit das Pflegegeld in voller gezahlt wird?


    LG Andrea

    Mutter eines frühkindlichen Autisten und meine Sternenmama 05/31 bis 09/19