Hallo,
gestern ist sozusagen der "Schwiegeropa" meines Bruders verstorben. Er wurde durch seine Frau und seine Tochter gepflegt. Die Pflegestufe wurde beantragt...und abgelehnt. Der Widerspruch wurde eingereicht. Zu einer Wiederholungsbegutachtung durch den MdK ist es nie gekommen, da der Opa 2 Operationen und eine Reha hatte. Als der Opa zwischendurch zu Hause war (oder auch jetzt am Ende) hatte der MdK keine Zeit. Man könnte auch sagen, die Pflegekasse hat es ausgesessen - die kannte ja die prekäre gesundheitliche Situation.
Ich kenne mich in der Pflegebegutachtung von Erwachsenen nicht so gut aus, ich pflege nur 2 Kinder. Aber wenn ich das vom Umfang mal vergleiche, würde ich schätzen, dass der Opa schon die PS3 bekommen müsste - insofern war die Ablehnung ein Witz.
Nun meine Frage: kann man trotzdem diesen eigentlich noch offenen Widerspruch weiterführen und damit rückwirkend eine Pflegestufe bekommen? Und falls ja, würde der MdK dann nach (alter) Aktenlage entscheiden oder auch die Gutachten von Reha und KH mit einbeziehen müssen?
LG
Katrin
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Hallo Katrin,
ja das ist möglich, dass dann nach Aktenlage noch ein PS bewilligt werden kann. Ist aber auch wie alle diese Anträge im Ermessen des Gutachters oder Gerichtes, je nachdem.
Aber, lasst nicht locker, Stichtag ist der offizielle bekannte Tag der Antragstellung.
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Liebe Grüssle und viel Erfolg
Brigitte
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Heike
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