ein aktuelles Urteil des Landessozialgericht Hessen lautet, dass ein weltweiter Auslandskrankenversicherungsschutz keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Betriebskrankenkassen dürfen daher nicht mit privaten Versicherungsunternehmen den Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder vertraglich regeln.
Nähere Infos zum Urteil gibt's hier: Urteil > L 1 KR 337/12 KL und L 1 KR 17/14 KL | Hessisches LSG - Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte < kostenlose-urteile.de
Viele Grüße
Heike