carekonzept pflegeberatung

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

  • Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"

    Jahr für Jahr spart die Pflegekasse Leistungen und damit Millionen von € ein, weil ihre Versicherten nicht ausreichend bzw. umfassend informiert sind. Die Erfahrung zeigt zudem: von sich aus machen die Pflegekassen den Versicherten auf ungenutzte Ansprüche nicht aufmerksam. Schauen Sie deshalb selbst, ob Sie in diesem Jahr schon alles beansprucht haben, was Ihnen bzw.

  • Hallo Heike,
    macht es Sinn in diesem Jahr noch die Verbreiterung der Badezimmertür bzw. Umstellung auf eine Schiebetür zu beantragen (um den Zuschuß von 2.500 € zu bekommen und dann im nächsten Jahr Badewanne raus und Dusche einbauen zu lassen. Waschbecken und Toilette werden dann gleich mit erneuert. Und bekomme ich dann im nächsten Jahr noch einmal einen Zuschuß? Oder heißt es Badezimmer ist Badezimmer und wird nicht 2 mal bezuschußt?


    Ist diese Auskunft von Dir eventuell schon eine kostenpflichtige? Dann teile mir das bitte auch mit. Du weißt ja, wie das mit der PN funktioniert ;-)


    Viele Grüße
    Ute

  • Huhu Ute :winke:


    ab 2015 gibt es dann 4000Euro fürs Bad und Maßnahme ;-) und Bad gibt es dann nur 1x was.


    Liebe Grüssle


    Brigitte

    geb20.gifNimm die Dinge an, die Du nicht ändern kannst
    Je tiefer man die Schöpfung erkennt, umso größere Wunder entdeckt man in ihr


    Startseite - So bin ich
    Verheiratet, Mutter von drei erwachsenen Kindern- eine Tochter mit Down-Syndrom. ein Sohn mit schwerer Mehrfachbehinderung Sternenkind seit 9.5.2020

  • Ähem,
    ich möchte mal etwas korrigieren, denn es kann durchaus auch zweimal eine Maßnahme für den lgeichen Ort beantragt werden:
    Umbaumaßnahmen dienen dazu, die Pflege zu erleichtern - zugeschnitten auf den Hilfebedarf des Pfleglings.


    Quelle und weiterlesen: -> Klick
    Beispiel:
    Pflegling erlitt 2012 einen Schlaganfall, erholte sich aber soweit, dass er sich am Rollator gehend in der Wohnung bewegen konnte. Um ins Badezimmer zu gelangen, musste allerdings die Badezimmertür (noch 70cm ) verbreitert werden. Die vorhandene Dusche mit einer Stufe als Einstieg konnte genutzt werden. Für den Austausch der Tür wurden bei der Krankenkasse die Kostenübernahme bei Maßnahmen zu wohnfeldverbessernden Umfeld beantragt.
    2014 - nach einem Sturz und Oberschenkelhalsbruch kann der Pflegling nicht mehr selbstständig das Bad aufsuchen. Für die Pflege im Badezimmer ist der Aktionsradius zu gering. Badewanne und Dusche müssen raus und durch ein bodengleiches Duschelement ersetzt werden. Wieder wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt.


    Ich habe dem den Beispiel zu Grunde gelegten Passus mal fett markiert.
    VG
    Godi

  • Super Godi,


    da bin ich dann mal gespannt ob das wirklich so klappt---weil --bislang erklären die meisten Kassen den Antragstellern dass sie nur 1x überhaupt diese 2500 Euro beantragen können :monster:


    Gruß


    Brigitte

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  • ach ja,
    für Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen gibt es Hilfsmittelnummern.


    Beispiel:
    A) Nach Oberschenkelhals-Bruch benötigt der Pflegling eine Toilettensitzerhöhung, sowie Haltegriffe an Dusche und Toilette, sowie einen Duschhocker.
    Für all diese Dinge bekommt er ein Rezept ausgehändigt, was er zum Sanitätshaus bringt und er zahlt den lediglich den Eigenanteil und Rezeptgebühr.
    Ein Jahr später ist die bis dahin milde verlaufende Parkinson -Erkrankung durch eine Schub soviel schlechter geworden, das nun der Badumbau (bodengleiche Dusche, Toiletten höher, Waschbecken unterfahrbar etc.) ansteht. 11.500 € kostet das Traumbad ohne vergoldete Wasserhähne Jetzt beantragt er eine Kostenübernahme in Höhe des Zuschusses zu wohnumfeld verbessernden Maßnahmen bei der Krankenkasse und erhält dazu
    2014 2.557,00 €
    2015 4.000,00 €


    B) bei einer bestehenden Parkinsonerkrankung kommt es zum Oberschenkelhals-Bruch. Da das Bad so nicht mehr genutzt werden kann, wird eine Fachbetrieb beauftragt, umzubauen.
    Dessen Kostenvoranschlag beinhaltet: Rückbau der bestehenden sanitären Einrichtung inkl. Entsorgung, Neulieferung von rutschhemmenden Fliesen, Wandfliesen, Vorwandinstallationselemente etc und auch 2 Haltegriffe und ein Duschklappsitz (Wert 500 €). Insgesamt kostet dieses "Traumbad" 12.000 € wofür er
    von der Krankenkasse
    2014 2.557,00 €
    2015 4.000,00 € erhalten würde.

  • Hallo Brigitte,
    ich dachte aber auch, dass es für unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Treppenlift in einem Jahr und Badumbau im nächsten Jahr) jeweils den Zuschuß gibt.
    Deshalb meine Gedanken bezüglich Türumbau in dem einen Jahr und restliches Bad im anderen Jahr. Aber wenn Badtür eben auch zum Bad gehört, dann gibt es eben nur einen Zuschuß. Und dann warte ich natürlich auf das nächste Jahr.



    Danke @Godi für Deine Antwort und den Link



    Viele Grüße
    Ute

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,
    im Grunde hat Godi ja schon die Antwort gegeben. Dennoch möchte ich hier auch noch meinen Senf dazu geben:


    Eine Maßnahme sind alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags erforderlich sind.
    Das heißt: Wenn jemand einen Antrag stellt und sagt, wir wollen das Bad und die Küche anpassen, kommt in der Regel jemand vom MDK, prüft, ob das nötig ist und dann wird der Zuschuss über 2.557 € (demnächst 4.000 €) für das Bad und die Küche genehmigt.


    Wenn aber im März des Jahres der Umbau des Bades beantragt wird, die Küche zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht angepasst werden muss, dann kann im März das Bad und bspw. im September die Anpassung der Küche bezuschusst werden. Einzige Voraussetzung: es muss sich natürlich etwas im Gesundheitszustand verändert haben, das die erneute Anpassung erforderlich macht.


    Vielleicht auch interessant: es gibt sogar ein Urteil, dass eine Wohnungsanpassung z. B. im Bad bei Umzug nochmals für das Bad bezahlt werden muss.


    Es lohnt sich also, bis nächstes Jahr zu warten, wenn erkennbar die weiteren Umbauten erforderlich sind - das wird dann nämlich vom MDK mit empfohlen und wäre eine Maßnahme. In diesem Jahr also nur 2.557 € im nächsten aber 4.000 €.
    Ist aber nicht erkennbar, dass die weiteren Umbauten erforderlich sind, dann kann man das splitten.
    In Deinem Fall @Ute0101: würde ich (soweit ich das mit Deiner Mutter richtig im Kopf habe) bis nächstes Jahr warten, weil ich mal davon ausgehe, dass der MDK feststellen wird, dass der komplette Umbau des Bades erforderlich ist.


    LG Heike