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Erweiterung des Unterhaltsrechts

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    Ab diesem Monat gilt das so genannte erweiterte Unterhaltsrecht nach § 1601 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Damit hat sich der Bundesgesundheitminister Daniel Bahr (FDP) gegen seine Parteigenossen durchgesetzt. Durch die neue Regelung wird der § 1601 BGB, der die allgemeine Unterhaltspflicht regelt, ergänzt. In § 1601 a BGB ist nun geregelt, dass in direkter Linie