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Ehrenamtsstärkungsgesetz

    • Offizieller Beitrag

    Ehrenamtsstärkungsgesetz: Ein super Wort, das sich nur unsere Gesetzgebungsnasen ausdenken können. ;-)
    Inhaltlich mag es aber für den einen oder anderen unter Euch interessant sein:


    Denn das Ehrenamtsstärkungsgesetz führt dazu, dass die steuerfreie Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ab diesem Jahr um 300 € angehoben wird. Das heißt, nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz sind jetzt bis zu 2.400 € jährlich steuerfrei.


    Aber: Voraussetzung ist, dass der ehrenamtliche Dienst im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Verein) oder einer von der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (z. B. Kirchengemeinde, gemeinnützige Pflege- oder Jugendhilfeeinrichtung, Johanniter usw.) erfolgt.
    Viele Grüße
    Heike