carekonzept pflegeberatung

Gesetz zur Erweiterung der Pflegeassistenz

  • Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"

    Anfang August 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes mit dem Namen “Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge-oder Rehabilitationseinrichtung” beschlossen. Kern dieses Gesetzes ist, dass die bisher geltende Regelung, die es ermöglicht, dass Menschen mit Pflegeassistenzbedarf bei stationären Krankenhausbehandlungen ihre Assistenzpfleger mitnehmen können, ausgeweitet wird. Neben der Möglichkeit zur Mitaufnahme der Assistenzpflegeperson