Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine umfassende Auskunft über ihre in Anspruch genommenen und abgerechneten medizinischen Leistungen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Krankenakssen (GKV) und die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind somit verpflichtet, ihren Versicherten die über sie gespeicherten Daten herauszugeben. Das Urteil erfolgte bereits im Jahr 2011 anlässlich der Weigerung
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Heike
Hat das Thema aus dem Forum Schwerbehinderung und Sozialhilfe nach Archiv Aktuelles verschoben.