Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"
Es kann passieren, dass Ihre Pflegekasse ihrer Beratungspflicht nach § 7 Abs. 2 SGB XI nicht nachkommt und Sie dadurch einen Nachteil – nämlich nicht in Anspruch genommene Leistungen – haben. Der Wortlaut des Absatzes 2 lautet: Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere
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Heike
Hat das Thema aus dem Forum Schwerbehinderung und Sozialhilfe nach Archiv Aktuelles verschoben.