Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg sowie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, haben den Bundesrat aufgefordert, ein neues Gesetz, das die Patientenrechte stärken soll, einzubringen.
Das soll dann als Patientenrechte-Gesetz bezeichnet werden und Regelungen enthalten, die unter anderemfolgende Inhalte haben sollen:
- bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler Patienten schneller zu ihrem Recht kommen. Dazu sollen Regelungen getroffen werden, wie Behandlungen dokumentiert und welche Unterlagen herausgegeben werden müssen.
- neben den Rechten sollen auch Pflichten der Patienten gegenüber dem Leistungserbringer definiert werden.
- [Blockierte Grafik: http://pflegeberatung-aachen.de/blog_ck/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif]Patientenvertreter sollen Mitspracherechte in den Gremien der Selbstverwaltung erhalten.
- die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sollen transparenter gestaltet werden.
In das neue Gesetz sollen bereits vorhandene Patientenrechte, die derzeit verstreut sind, einfließen. Außerdem soll die neue Gesetzgebung sich auch an der aktuellen Rechtsprechung orientieren.