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Jetzt wird auch an ambulanten OPs gespart!

    • Offizieller Beitrag

    Ursprünglich wurde ambulantes Operieren eingeführt, weil damit zum einen der Arzt des Vertrauens operiert und zum anderen ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird. Das spart nicht nur Geld, das ist auch für den Patienten angenehm. Voraussetzung ist, dass der Patient keine Risikofaktoren hat, weshalb ein stationärer Aufenthalt zwingend erforderlich wäre.
    Das neue Gesetz, das sogenannte GKV-Finanzierungsgesetz sieht jetzt vor, dass ambulante Operationen in ihrem Vergütungsanteil begrenzt sind. Das heißt, die Kosten für ambulante OPs dürfen nur 0,9 % über denen im Vorjahr liegen. Das heißt, obwohl die OPs preisgünstiger sind, will der Gesetzgeber keine wesentliche Erhöhung (und damit Kostensteigerung in diesem Bereich) zulassen. Die Einsparungen, die ambulante OPs bringen scheinen von den Politikern auch nicht gegengerechnet zu werden.[Blockierte Grafik: http://pflegeberatung-aachen.d…s/wordpress/img/trans.gif]


    Damit steht die Gesetzgebung im Gegensatz dazu, dass immer mehr Menschen eine ambulante OP bevorzugen, weshalb auch die Menge an ambulanten Operationen zunimmt. Zudem wird vernachlässigt, dass es preisgünstiger ist.
    Die Begrenzung der Vergütungshöhe ist sowohl unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wie auch dem Wunsch der Versicherten ambulant operiert zu werden, nicht nachvollziehbar.


    Hinweis: Weitere Infos und Lösungsvorschläge findet Ihr im Web-TV der kassenärztlichen Vereinigungen: Hier klicken!