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Kürzung bei HARTZ IV-Leistungen für Menschen mit Behinderung

  • "Behinderte Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung nur noch 80 Prozent vom regulären Hartz-IV Regelsatz bekommen. Das sind nur noch 291 Euro, also 68 Euro weniger, als bislang.
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    Das Bundesarbeitsministerium bestätigte inzwischen darauf hindeutende Medienberichte. Eine Sprecherin sagte, dass es sich dabei um die neue Regelbedarfsstufe III handelt. Betroffen seien vor allem Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen würden. Die Regelleistungen würden deshalb gekürzt werden, da man der Ansicht sei, die Betroffenen würden sich „in der Regel“ nicht an den Kosten für den Haushalt beteiligen. Verschwiegen wird allerdings, dass hiervon auch behinderte Menschen betroffen sind, die beispielsweise in Wohngemeinschaften (WG) leben.
    In der Neufassung des Gesetzestextes steht: Mit der Stufe III seien "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben" gemeint. Hier stehe nur noch eine Regelleistung von 291 Euro monatlich zur Verfügung. Ausgeschlossen sollen diejenigen sein, die in einer Ehe oder Ehe ähnlichen Gemeinschaft leben. Hier jedoch wird auch nicht der volle Satz bezahlt, sondern der Regelsatz in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft: 328 Euro.
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