"Ab dem ersten Januar 2011 sind Bezieher von Hartz IV Leistungen von dem Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen befreit. Bislang hatten sich die Argen geweigert, die pauschalen Zusatzbeiträge der Kassen zu übernehmen. Die Weisung lautete, dass Betroffene entweder die Krankenkasse wechseln sollen oder den Zusatzbeitrag vom Regelsatz begleichen.
Befreit von dem Zusatzbeitrag der Kassen sind ab Jahresbeginn 2011 nicht nur Bezieher von ALG II. Ebenso befreit sind Studenten, Sozialhilfe-Empfänger, Wehr-und Zivildienstleistende, Auszubildende, Minijobber und Behinderte ohne oder geringem Einkommen. Wer zu wenig verdient, soll einen sogenannten Sozialausgleich erhalten. Wie dieser ausgezahlt wird und berechnet wird, ist noch offen. Das Bundesgesundheitsministerium verspricht allerdings eine „unbürokratische“ Regelung.
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