"Stellen Sie sich vor, Sie müssten einer Behörde gegenüber detailliert offen legen, was Sie im Monat einkaufen – wieviel Geld Sie beispielsweise für Kondome oder Binden, Kosmetika, Putzmittel, Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel oder andere Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben.
Sie würden sagen: Das ist ein schlechter Scherz, das geht doch niemanden etwas an. Genau das aber verlangt das Sozialamt der Stadt Bochum von einer 55 Jahre alten Frau, die nach Beschluss des Amtsgerichtes unter die Obhut, früher hieß das Vormundschaft, von Ralf Wochermaier gestellt worden ist.
Der 44-jährige diplomierte Sozialarbeiter, der seit 14 Jahren für gehandicapte Menschen als Berufsbetreuer tätig ist, mochte nicht glauben, was ihm und seiner Klientin dieser Tage von Amts wegen zugestellt worden ist. Zitat aus dem behördlichen Schreiben: „Ab dem 01.05.2010 sind auch die Einkaufsquittungen dem Sozialamt vorzulegen.“ "
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