Behinderte können das Persönliche Budget nicht ausreichend in Anspruch nehmen, weil sie vor hohe Hürden gestellt werden. Die Diakonie Sachsen unterstützte nach 483 Beratungen zum Persönlichen Budget, 80 Antragsteller.
Davon wurden nur 35 Anträge bewilligt, obwohl es seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget gibt.
Auf einer gemeinsamen Konferenz berieten Budgetnehmer mit den Verantwortlichen in Behörden und Verwaltungen, was die Gründe sind. Beim Erfahrungsaustausch zeigte sich, dass es oft im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, welche Leistungen bewilligt werden. Es fehlt ein standardisiertes und transparentes Hilfebedarfsermittlungsverfahren.
[Blockierte Grafik: http://pflegeberatung-aachen.de/blog_ck/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif]Darüber hinaus müssen Betroffene 3 Monate und länger auf Budgetbescheide warten. In dieser Zwischenzeit erhalten die Antragsteller keine Leistungen.
Häufig fallen Bescheide niedriger aus, als es dem beantragten Bedarfs entspricht. All dies verunsicher Menschen mit Behinderung und würde zu einer geringeren Antragstellung führen.
Kommentar: Vielleicht ist das - die wenigen Anträge zum Persönlichen Budget - ja genau das Ziel des schleppenden und bürokratischen Antragsverfahrens. Wie kann man Antragssteller besser schrecken, als ihnen den Antrag so schwer wie möglich zu machen, das zustehende Geld bis zur Entscheidung einzufrieren und die
Verfahrensdauer ins scheinbar Unendliche zu ziehen?