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Digitale Hörgeräte für stark Hörgeschädigte

  • Urteil des Bundessozialgerichts


    Zitat


    Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen


    Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schwer hörbehinderten Menschen die Kosten für hochwertige digitale Hörgeräte erstatten und dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden.


    Voraussetzung mindestens 70- 80 % Hörverlust


    Quelle:http://www.tagesschau.de/