Urteil des Bundessozialgerichts
Zitat
Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schwer hörbehinderten Menschen die Kosten für hochwertige digitale Hörgeräte erstatten und dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden.
Voraussetzung mindestens 70- 80 % Hörverlust
Quelle:http://www.tagesschau.de/