Für meine Mutter habe ich im März Betreuungsgeld beantragt. Heute habe ich erfahren, das es bewilligt ist. Gibt es das Betreuungsgeld nun ab März oder rückwirkend ab Januar d. J.?
Für meine Mutter habe ich im März Betreuungsgeld beantragt. Heute habe ich erfahren, das es bewilligt ist. Gibt es das Betreuungsgeld nun ab März oder rückwirkend ab Januar d. J.?
Guten Abend,
normalerweise gilt immer ab Antragstellung. Habe es aber umlängst erlebt, daß ein Antrag an einem 5. gestellt wurde, und rückwirkend ab dem 1. dieses Monats gezahlt wurde.
Grüßle
Brigitte
Betreuungsgeld gibt es ab dem 1. d. Monats, in dem es beantragt wurde.
grüße v. edith