Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für ein Hausnotrufsystem in der eigenen Wohnung und auch in einem Betreuten Wohnen von der Steuer abgesetzt werden können. Das Notrufsystem gehört aus Sicht der Richter zu den haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. des § 35 a Abs. 2 Satz 1 EStG, da die eigentliche Hilfeleistung […] Weiterlesen:
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