Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Pflegezeitgesetz grundsätzlich Anspruch darauf, insgesamt 10 Tage lang von der Arbeit fern zu bleiben, wenn eine akute Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen auftritt. Während dieser Zeit haben Sie allerdings keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung, sondern auf eine Lohnersatzleistung, dem Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen […] Weiterlesen:
pflegeberatung-aachen.de/schon…istellung-von-der-arbeit/