Im Zuge der Pflegereform hat der Gesetzgeber die Regelung der Bearbeitungszeit, innerhalb derer ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen muss, bis zum 31.12.2017 ausgesetzt (§ 142 Abs. 2 SGB XI). Das führt zu absurden Wartezeiten für die Versicherten. Beispielhaft möchte ich hier einen „Antragsverlauf“ einer Kundin aufführen: Antragsdatum Erstantrag: 08.03.2017 Eingang des Auftrags […] Weiterlesen:
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