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Haftungsauschluss des Pflegedienstes auf Schlüsselübergabequittung

  • Wir haben für meine Mutter einen Pflegdienst engagiert, der auf seiner Übergabequittung für Haus- und Wohnungstürschlüssel JEGLICHE Haftung bei Verlust etc. ausschließt. Ist das so üblich?


    Der genaue Wortlaut: Bei Verlust und eventuell daraus entstehenden Schaden (unberechtigter Zutritt durch Dritte, Diebstahl aus der Wohnung, Sacgschäden) haben die Mitarbeiter und der Träger des Ambulanten Pflegedienstes nicht aufzukommen.


    Das heißt für mich, dass noch nicht einmal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anerkannt werden. Für mich grenzwertig!


    Danke für Eure Antworten! :)

  • Hallo Jens!


    Auch als Gast darf man sich hier gern kurz bei uns vorstellen, uns begrüßen und das Anschreiben mit einem kurzen Gruß beenden.
    Hier findest du eine reiche Schatzkiste an Erfahrungen vieler Pflegender.
    Allerdings sind wir keine Auskunft!


    Freundliche Grüße
    Claudia

  • Ich finde das auch grenzwertig bis unverschämt!


    Alle wollen sich immer schön raushalten aus der Haftung für den Mist, den sie bauen. (Ist ja wie bei der Polizei und Politikern.)


    Vermutlich sind die Versicherungen für sowas zu teuer.
    Ob sie sich wohl mit solchen Klauseln um Kfz-Versicherungen drücken können?


    Braucht man schon wieder eine Haftpflicht für Pflegekräfte?
    (Bei den Personenschäden, die alleine durch systemgewollte Unterversorgung entstehen, wäre die Versicherung sicher extrem teuer. Allerdings klagt sicher kaum ein Pflegebedürftiger, weil er gar nicht mehr kann...)



    snase