Hallo,
seit 2. März ist meine Mutter in Pflegestufe 1 eingeordnet. Ich als Tochter habe die Pflege übernommen, die problemlos läuft.
Bis 31.12. besteht laut Bewilligungsbescheid der Landwirtschaftlichen Pflegekasse "die Verpflichtung, ... mindestens einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch einer zugelassenen Pflegeeinrichtung (Sozialstation oder privater Pflegedienst) oder anerkannten Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen".
Seit Tagen telefoniere ich die "gelben Seiten" durch, mit dem Ergebnis, dass von 15 mittlerweile angefragen Sozialstationen und privaten Pflegediensten in 15 km Umkreis k e i n e r bereit ist uns aufzusuchen ("8 km zu weit", "keine Termine mehr" "nicht dafür zugelassen" usw.). Selbst die Pflegekasse ist angeblich nicht in der Lage mir zugelassene Pflegedienste (die den Auftrag auch ausführen) zu nennen.
Wenn ich bis 31.12. diese Beratung nicht nachweisen kann, entzieht man meiner Mutter das Pflegegeld!!!
Da kam mir heute Nacht ein Verdacht: Wer keinen Pflegedienst für die Pflege als solches in Anspruch nimmt bekommt keine Beratung und dann auch kein Pflegegeld mehr. Sollen damit Familienangehörige aus der Pflege gedrängt werden zugunsten von Pflegediensten?
Wer hat Erfahrung mit diesem Beratungsbesuch?
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Ich bin verpflichtet einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen, sind dann nicht auch Pflegedienste verpflichtet diesen Besuch zu machen?
Vielen Dank für Informationen!