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Praxis-Tipp: Wenn ein Mieter stirbt

    • Offizieller Beitrag

    Wer mit pflegebedürftigen Menschen zu tun hat, wird in der Regel auch irgendwann mit deren Tod konfrontiert. Wenn der Verstorbene zur Miete wohnte, tauchen viele Fragen für Hinterbliebene auf: Darf jeder Erbe oder Angehörige in den Mietvertrag eintreten und die Wohnung bzw. das Haus weiter bewohnen? Kann der Vermieter einem Hinterbliebenen einfach so kündigen Darf […] Weiterlesen:

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  • Danke Heike, wie mal ein sehr interessantes Thema.


    Bei Oma hatten wir das Glück nach einem Monat aus dem Vertrag zu kommen.




    Liebe Grüße Ines

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen.

  • Hier nur laienhafte Überlegungen:


    Normalerweise enden ja Verträge mit dem Tod des Vertragspartners. Leider haben Vermieter ja i.d.R. Kautionen, sodaß dessen leistungslose Einnahmen für diese noch einige Zeit gesichert sind.


    Ich nehme mal an, man hat als Erbe ein außerordentliches sofortiges Kündigungsrecht ohne Fristen, wenn man die Wohnung sofort räumen / nicht in den Vertrag einsteigen will. Und dann die Kaution einfordern.


    Auf jeden Fall würde ich mit raffgierigen Vermietern (jahrelang / jahrzehntelang leistungslose Einnahmen, i.d.R. Wucher) kein Mitleid haben. Am besten schon vor dem Tod (wenn er absehbar ist) die Mietzahlungen einstellen - soll er doch dann den Toten verklagen. (Erbe sollte natürlich versteckt sein. Das ist sowieso immer besser, denn es gibt immer Nassauer, die sich am Erbe anderer bereichern wollen.)
    Zum Todeszeitpunkt würde ich spätestens die Mietzahlungen einstellen, so holt man sich die Kaution schonmal zurück, und muß nicht ewig drum betteln.


    Es dürfte deutlich werden: Ich halte die meisten Vermieter für ganz asoziales Pack, welches Zwangslagen ausnutzt und sich ohne jegliche Moral dreist bereichert. (Insbesondere Wohnungsverwaltungen und Immobilienfirmen sind abzockende Asoziale, die ohne entsprechende Gegenleistung auf Kosten anderer feist leben wollen.)



    Gruß, snase

  • Ich nehme mal an, man hat als Erbe ein außerordentliches sofortiges Kündigungsrecht ohne Fristen, wenn man die Wohnung sofort räumen / nicht in den Vertrag einsteigen will. Und dann die Kaution einfordern.


    Nein, das hat man leider nicht.


    Entweder lehnt man das Erbe ab, dann bekommt man aber auch gar nichts, was dem Verstorbenen gehört hat, oder man erbt und dann tritt man mit allen Rechten und Pflichten in die abgeschlossenen Verträge ein.


    Besonders ärgerlich z.B. bei der Telekom. Wenn man Pech hat, zahlt man noch ein Jahr lang für einen Vertrag, den niemand mehr nutzt. Gerichtliche Auseinandersetzungen haben leider immer nur Erfolg für die Telekom bedeutet.


    Wenn man die Möglichkeit hat, dann schon frühzeitig alle Verträge mal durchgehen und schauen, was unbedingt sein muss und was vielleicht geändert werden könnte.


    Viele Grüße
    Ute

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @snase,
    hättest Du meinen Text gelesen, müsstest Du Dich nicht mit falschen Annahmen plagen. Steht schließlich drin, wie die Rechtslage ist.


    Es dürfte deutlich werden: Ich halte die meisten Vermieter für ganz asoziales Pack, welches Zwangslagen ausnutzt und sich ohne jegliche Moral dreist bereichert.

    Warum wundert mich mich das eigentlich nicht? ?(
    :wink2:

  • Lieber Snase,


    ich selbst arbeite bei einem Wohnungsunternehmen. Deine Äusserungen sind eine Frechheit. Jeder seriöse Vermieter hält sich an die gesetzlichen Regelungen.
    ABER: nicht nur der Vermieter hat Pflichten - auch der Mieter. Und gerade diesen Punkt vergessen die meisten Personen.
    Die Kaution ist nicht dafür gedacht, dass Mietrückstände oder Mieten nachgezahlt werden. Eine Kaution hat den Inhalt, dass noch
    eventuelle Reparaturen an der Wohnung durch den Vermieter vorgenommen werden, wenn der Mieter ausgezogen bzw. verstorben ist.
    Und manche Wohnungen werden verlassen - darüber möchte ich mich nicht äussern.


    Auch bei einem Todesfall ist die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Bei uns gibt es allerdings auch Mieter, welche noch im Besitz eines alten DDR-Mietvertrages sind. Diese haben dann eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.


    Grüsse von Lizzie

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt meistens auch bei betreutem Wohnen. Und da hier die Mieten ja oft recht hoch sind, kommt da bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist schnell eine ordentliche Summe zusammen :( .
    Ich kann nur jedem empfehlen, sich Mietverträge für betreutes Wohnen vor Abschluß genau anzuschauen und evtl. auch rechtlich überprüfen zu lassen.

  • Das Problem hatten wir bei der Schwiegermutter meiner Tochter.


    Mietvertrag ist Mietvertrag, basta. Und selbst wenn man einen Nachmieter bringt, wollen die "Betreuungsfirmen" einen nicht aus dem Vertrag entlassen.