Nachricht von "pflegeberatung-aachen.de"
Wenn Sie einen Einstufungs- oder Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen und dieser nicht erfolgreich ist, können Sie gegen die Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass das vorliegende Gutachten und damit die Entscheidung bzgl. der Pflegestufe noch einmal überprüft wird. Zumeist erfolgt im Rahmen des Widerspruchs eine nochmalige Begutachtung, die so genannte
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Heike
Hat das Thema aus dem Forum Schwerbehinderung und Sozialhilfe nach Archiv Aktuelles verschoben.