Hallo,
unter dieser Überschrift fand ich heute einen Zeitungsartikel, der sich in erster Linie auf Erben von Eigenheimen bezieht.
Darin heißt es, das nach einer Reform von Bundestag und Bundesrat einer Hausobjekt in der Familie bleiben kann ohne hohe Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.
Die neuen Freibeträge belaufen sich ab diesem Jahr auf 500.000€ für Ehegatten anstatt 307.000€, und auf 400.000€ anstatt 205.000€ für Kinder.
Durch die neue Regelung und die erhöhten Freibeträge soll sichergestellt werden, dass kein enger Verwandter das geerbte Haus aufgrund hoher Erbschaftsteuern veräußern müsste.
LG
Gaby