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Ist Einkommen aus stundenweise Verhinderungspflege steuerpflichtig?

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich sehe schon, hier werde ich dauerhaft richtig sein! Ich komme da seit Wochen mit etwas nicht weiter:


    Eine Nachbarin hütet gelegentlich stundenweise meine demente Mutter (PS 3) für ca. 100-150.-/Monat. Ich würde diese Kosten gern als "stundenweise Verhinderungspflege" bei der PV geltend machen (1550.-/a). Allerdings will mir die Gute keine Quittungen unterschreiben, weil sie Angst hat, damit in eine höhere Steuerklasse zu kommen. Sie ist Rentnerin und arbeitet anderweitig 30 Stunden/Woche, mehr dürfe sie nicht, weil damit dann auch das Pflegegeld ihres Mannes (der hat PS 1) gefährdet sei.


    Hat die Nachbarin damit recht, oder greift hier ein Freibetrag wg. Ehrenamt/Nachbarschaftshilfe/o.ä. ? Es gibt einen Freibetrag von 200.-/Monat für ehrenamtliche Fussballtrainer etc., ist der hier anwendbar? Und die einzige 30-Stunden-Regel, die ich finden kann, bezieht sich auf die Möglichkeit zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige, das betrifft sowieso nicht bereits Verrentete, oder?


    Vielen Dank im Voraus,


    m

  • Hallo Gast m,
    melde dich doch an, und registrier dich, wenn du denkst du bist bei uns auf dauer richtig :thumbs_up: Dann kannst du dich einlesen und viele 'Infos erhalten.


    Ehrlich gesagt...wollte ich so eine "Betreuungsperson" für meinen Pflegling nicht. Die Übungsleiterpauschale, die du meinst, kannst du nicht anwenden.
    Liebe Grüße Evmi :hut:

    Wer den inneren Schweinehund besiegt - dem gelingt alles, was er sich vorgenommen hat. :frauen:

    Einmal editiert, zuletzt von Evmi ()

  • Hallo Gast,


    es ist ein steuerpflichtiges Einkommen, ganz bestimmt und ich arbeite gerade an einem Fall, da verlangt die Krankenkasse sogar den Nachweis, dass die Person, die Verhinderungspflege gemacht hat, dies bei der Steuererklärung angibt und die Überweisungsbelege der Beträge an die Aushilfspflegekraft. Die Auftragsgeber haben für diese Einsätze den Status eines Arbeitgebers ;)


    In diesem Fall gehe ich sogar davon aus, dass die KK das Finanzamt informiert.


    Aber-- die Beträge die das Finanzamt abziehen wird , werden nicht so hoch sein.


    Die Übungsleiterpauschale kann nur über einen Verein oder Sozialstation, organisierte Nachbarschaftshilfe, Pflegedienst mit entsprechendem Vertrag abgerechnet werden, nicht aber von Privatpersonen.


    Liebe Grüssle


    Brigitte

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    Einmal editiert, zuletzt von Brigitte ()

  • Hallo Evmi und Brigitte,


    Vielen Dank für die prompten Antworten. Die Pauschale gilt also nur in Verbindung mit "organisierter Nachbarschaftshilfe" (über Lebenshilfe oä), nicht von privat an privat. Warum? Seltsam und schade, ohne die privaten Kontakte geht doch kaum was... Also jeder "Omasitter"/Verhinderungspfleger muss diese Einnahmen beim FA angeben und ohne Freigrenzen versteuern. Gilt das denn auch für Babysitter? So habe ich das nie wahrgenommen...


    Verwirrend an der Sache ist für mich, dass man, zumal bei ohnehin selektiver Wahrnehmung, jede beliebige Antwort finden kann; anderswo im Internet sowieso, aber auch hier im Forum (allerdings von 2008):


    Dienstag, 12. August 2008, 14:33


    Honorar für stundenweise Verhinderungspflege steuerpflichtig?





    Hallo,
    ich verzweifle gerade mal wieder an meiner Halbbildung. Ist das Honorar, das z.B. ein Bekannter für die stundenweise Verhinderungspflege bekommt (bis max. 1432,- / 1470,-€ pro Jahr) für ihn als Einkommen zu versteuern oder als Leistung der Pflegekasse steuerfrei?


    ...


    Ein gespannter
    Rudolf





    Dienstag, 12. August 2008, 15:07







    Hallo Rudolf,
    es wird zwar nicht versteuert, muß aber trotzdem beim Finanzamt mit angegeben werden. Immer schön belegen, aus welchem Topf es kommt.
    Wer Harz Empfänger ist, da kann es als Einkommen wieder abgezogen werden, wenn es bekannt ist.
    Alles nicht so einfach hier im Ländle.
    Liebe Grüßle
    Brigitte




    Weiter unten in diesem o.g. Thread führt dann Heike aus, man müsse das wohl korrekterweise als einen Minijob angehen.


    Oder hier:


    Freitag, 9. Mai 2008, 12:56





    Vorgeschriebener maximaler Stundenlohn bei Verhinderungspflege?


    Sonntag, 11. Mai 2008, 18:24


    Hallo Conny,


    ...Hier bei uns werden so um die 7 bis 8 € abgerechnet - darfst ja nicht vergessen, diese sind brutto für netto.
    Liebe Grüße
    Silke


    Silke und viele andere habe ich bisher immer so verstanden: brutto für netto, dh also nix versteuern, also auch nicht als Minijob. Gemeint ist aber nur AN-brutto? Bin ich die Einzige, die da immer gepflegt drüber weggelesen hat? Schlimmer noch als Rudolfs Halbbildung ist wohl meine Fehlbildung.


    Auch hier liest es sich für mich wie "brutto=netto, und gut is":


    Samstag, 10. Mai 2008, 13:35







    Hallo Conny,


    ...
    ICh habe die VErhinderungspflege durch meinen Freund machen lassen,habe dafür 15 Euro Studenlohn angegeben und das war ok so alles.
    ...Verhinderungspflege kann von einer x-beliebigen PErson gemacht werden,dem NAchbarn ,Freunde,Bekannte etc.. ...


    LG
    vicky






    Evmi: Da kam wohl was falsch rüber. Besagte Nachbarin ist eine herzensgute Seele, hat lange für umsonst vieles eingerichtet. Jetzt, bei regelmässigem Bedarf, finde ich es an der Zeit, den fraglichen PV-Topf nach Möglichkeit anzuzapfen. Sie hat nun mal grundsätzlich Bammel vor eingebildeten oder tatsächlichen bürokratischen Scherereien, und gepaart mit meiner eigenen Ahnungslosigkeit im Bereich Steuer-Rente schlittert unsere Kuh auf dem Eis. Das muss ich ändern.




    Danke fürs Lesen.


    Euch allen noch einen schönen Abend,


    m

  • Hallo kleines "m" :winke:


    gilt auch für Babysitter--eigentlich muss der brave Bürger immer brav alle Einkünfte beim Finanzamt angeben. Mit der Verhinderungspflege sollte man wirklich vorsichtig umgehen, wegen des von mir aufgeführten Grundes der vorkommenden Zusammenarbeit zwischen KK und Fiskus und weil es eben rechtlich vorgegeben ist.


    Aber letztendlich muss Jeder selber wissen, wie er es verantworten kann, mit diesem Thema um zu gehen. Kann halt tüchtige Probleme mit sich bringen bei Fehlverhalten .


    Liebe Grüssle und eine gute Nacht


    Brigitte

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo m,
    Du zitierst hier eine Diskussion im Forum, wo die User sich austauschen, wie sie es handhaben bzw. gehandhabt haben. Das heißt allerdings nicht, dass sie dabei vor jedem Irrtum geschützt sind. ;-)

    Verwirrend an der Sache ist für mich, dass man, zumal bei ohnehin selektiver Wahrnehmung, jede beliebige Antwort finden kann; anderswo im Internet sowieso, aber auch hier im Forum (allerdings von 2008):

    Grundsätzlich kann die Verhinderungspflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen durchgeführt werden - egal, ob Nachbarn oder Bekannte oder Studenten oder Pflegedienste oder ...
    Wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie zum Pflegebedürftigen besteht (Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder usw.) , wird auch für die Verhinderungspflege maximal das Pflegegeld erstattet.


    In Deutschland gilt, dass Einkommen versteuert werden muss. Je nach Höhe besteht eine Verpflichtung zu Sozialabgaben. Man kann die Verhinderungspflege bsüpw. über eine Mini-Job-Regelung organisieren, muss aber die Einkomensgrenzen beachten.
    Warum sollte die Erbringung einer Pflegegleistung gegen Geld steuerfrei sein?
    Jede Pflegekraft, egal ob angestellt oder freiberuflich, muss Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Es gibt lediglich Steuerfreibeträge - da musst Du aber einen Steuerberater fragen.


    Absolut falsch ist die Behauptung, dass das Einkommen des Ehegatten irgendeine Auswirkung auf das Pflegegeld nach SGB XI hat.
    Viele Grüße
    Heike