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Wenn ein Erwachsener durch eine Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sind es zumeist die Angehörigen, die für ihn handeln. Diese Handlungsvollmacht erhalten sie in der Regel durch eine Vorsorgevollmacht. Liegt keine Vollmacht vor, werden Angehörige vom Betreuungsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass
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