 Sicher wissen Sie,...
...dass es für Sie als pflegende Angehörige Entlastungen wie (stundenweise) Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt?
- Aber wo genau liegen die Unterschiede?
- Was gibt es dabei zu beachten?
- Kann man beides übergangslos wahrnehmen, eventuell auch stationär ?
- Und spielt die Reihenfolge eine Rolle?
- Wird das Pflegegeld abgezogen oder gekürzt , wenn ich die Verhinderungspflege wahrnehme?
- Welcher Stundensatz ist üblich?
- Gibt es einen vorgeschriebenen maximalen Stundenlohn?
- Ist das Honorar für stundenweise Verhinderungspflege steuerfrei?
- Kann ich die Leistungen auch noch nachträglich beantragen?
- Welche Kosten muß ich selber tragen?
Dieses sind nur einige Fragen zum Thema, die unsere Mitglieder bereits im Forum gestellt haben. Die Antworten darauf finden sie in unseren Foren "Ansprüche und Anträge", bzw. "Pflegeversicherung"
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