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Das Betreuungsgeld für Demenzerkrankte

Wenn Ihr Angehöriger aufgrund einer Demenz eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat, hat er ab dem 01.07.08 – unabhängig von der Anerkennung einer Pflegestufe – Anspruch auf Betreuungsgeld von der Pflegekasse.

Je nach Ausprägung der Demenz besteht ein Anspruch auf 1200 bzw. 2400 € im Jahr.

Um an dieses Geld zu gelangen, müssen Sie

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